Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen für vollständig Geimpfte sowie Genesene haben sich auch für den Tennissport Änderungen für diese Personengruppe ergeben. Die Kontaktbeschränkungen gelten für vollständig Geimpfte sowie Genesene seit dem 9. Mai sowohl bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 („Bundesnotbremse“) als auch unter 100 (Landesverordnung) nicht mehr.
Demnach können z.B. vier Spielerinnen oder Spieler aus vier Haushalten Doppel spielen, wenn schon mindestens zwei Personen vollständig geimpft oder genesen sind. Das gleiche Prinzip gilt für Gruppentraining. Ein Trainer oder eine Trainerin darf eine Trainingsgruppe – z.B. sechs Personen aus sechs Hausständen – trainieren, wenn mindestens vier Spielerinnen oder Spieler geimpft oder genesen sind. Auch die geforderte Testpflicht für Trainerinnen und Trainer beim Gruppentraining von Kindern entfällt, sofern eine vollständige Impfung oder Genesung vorliegt.
Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln gelten nach wie vor. Geimpfte und genesene Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten!
Weitere Informationen zu den Fragen, wer als „genesen“ oder „vollständig geimpft“ gilt und welche Nachweise in diesen Fällen mitzuführen sind, findet ihr auf der Seite des Hessischen Tennis-Verband.