Beitragsordnung

Beitragsordnung des TC Gersprenztal Reinheim e.V.

  1. Zweck

In der Beitragsordnung werden Höhe und Fälligkeit der von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge, Gastspielgebühren und sonstigen Nebenleistungen geregelt. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

  1. Fälligkeit

Die Beiträge werden jeweils für sechs Monate im Voraus am 15.01. und 15.07. des Jahres von dem Konto abgebucht, für das dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Die Beiträge neuer Mitglieder werden für die Monate bis zum Ende des Eintrittshalbjahres unmittelbar nach dem Eintritt eingezogen.

Gastspielgebühren, der Gegenwert nicht geleisteter Arbeitsstunden und sonstige Nebenleistungen werden vor Ende des Geschäftsjahres abgebucht. Fällige Leistungen ausscheidender Mitglieder werden sofort eingezogen.

  1. Beiträge
  • Schnuppermitgliedschaft

Eine Schnuppermitgliedschaft kann einmalig von Tennisinteressierten beantragt werden. Sie dauert maximal ein (1) Jahr. Sie beginnt zum 01.Mai und endet zum 30. April eines Jahres. Über die Gewährung einer Schnuppermitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Nach einem Jahr wird sie automatisch in eine ständige Mitgliedschaft überführt, wenn sie nicht gemäß der geltenden Kündigungsfristen gekündigt wurde. Ein wiederholtes gewähren einer Schnuppermitgliedschaft – auch nach einer mehrjährigen Pause – ist ausgeschlossen.

Schnuppermitgliedschaften Jahresbeitrag (Euro)
Einzelmitglied ab 18 Jahre 102,-
Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaften 180,-
Familie/eingetragene Lebensgemeinschaft mit einem oder mehreren als Mitglied gemeldeten Kindern (8 bis 14 Jahre) 210,-
Einzelmitglied mit einem oder mehreren als Mitglied gemeldeten Kindern (8 bis 14 Jahre) 132,-
Kinder 8 bis 14 Jahre 36,-
Jugendliche 14 bis 18 Jahre 48,-
Schüler/Azubis/Studenten ab 18 Jahre (Nachweispflicht) 60,-
Arbeitseinsatz pro aktives Mitglied ab 18 Jahre (6 Std. a‘ Euro 20,-) 120,-
Arbeitseinsatz pro aktives Mitglied ab 14 Jahre (6 Std. a‘ Euro 10,-) 60,-
  •  Ständige Mitglieder
 ständige Mitglieder Jahresbeitrag (Euro)
Einzelmitglied ab 18 Jahre 204,-
Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaften 360,-
Familie/eingetragene Lebensgemeinschaft mit einem oder mehr Kindern (8 bis 14 Jahre) 420,-
Einzelmitglied mit einem oder mehr Kindern (8 bis 14 Jahre) 264,-
Kinder 8 bis 14 Jahre 72,-
Jugendliche 14 bis 18 Jahre 96,-
Schüler/Azubis/Studenten ab 18 Jahre (Nachweispflicht) 120,-
Mitglieder anderer Vereine (max. 1 Jahr) ab 18 Jahre 120,-
Mitglieder anderer Vereine (max. 1 Jahr)

Jugendliche sowie Schüler/Azubis/Studenten ab 18 Jahre (Nachweispflicht)

60,-
Einzelmitglied passiv 30,-
Arbeitseinsatz pro aktives Mitglied ab 18 Jahre (6 Std. a‘ Euro 20,-) 120,-
Arbeitseinsatz pro aktives Mitglied ab 14 Jahre (6 Std. a‘ Euro 10,-) 60,-

Der Wechsel von der Beitragsgruppe „Kind“ zur Beitragsgruppe „Jugendlicher“ wird
mit der Beitragszahlung für das Halbjahr nach Vollendung des 14. Lebensjahres
wirksam. Ein Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft ist von dem Monat nach Eingang der Änderungsmitteilung möglich. Die passive Mitgliedschaft soll mindestens 12 Monate betragen. Bei kürzerer Dauer entscheidet der Vorstand, ob der Beitrag für aktive Mitgliedschaft nach zu erheben ist.

  • Beitragsfreie Mitglieder

Beitragsfreie Mitglieder sind Ehrenmitglieder und Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sowie Mitglieder mit ruhender Mitgliedschaft.

  • Einmalige Kurzmitgliedschaft

 Über eine einmalige Kurzmitgliedschaft (weniger als 1 Jahr) und die dabei zu entrichtenden Beiträge und sonstigen Nebenleistungen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

  • Mitglieder anderer Vereine, die aktiv bei TC Gersprenztal spielen

Mitglieder anderer Vereine, können in einer TC-Gersprenztal-Mannschaft aktiv spielen, wenn sie Mitglied unseres Vereins zu einem reduzierten Beitragssatz werden.

Die Mitgliedschaft beträgt maximal 1 Jahr und kann in Ausnahmefällen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder dritter Vereine müssen keine Arbeitsstunden leisten.

  1. Gastspielgebühr

Die Gastspielgebühr für Nichtmitglieder und passive Mitglieder beträgt für die ersten 5 Stunden pro Saison 5 Euro je Stunde/Platz. Von der 6. Stunde an wird eine Gastspielgebühr von 10 Euro je Stunde/Platz erhoben. Die Höchststundenzahl je Gast/passiv Mitglied wird auf 10 beschränkt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die Gastspielgebühr wird vom Konto des Mitglieds abgebucht, dessen Name in der Gastspielliste aufgeführt ist.

Für das Training/Schnupperkurse von Nichtmitgliedern wird eine Gastspielgebühr von 5 Euro je Stunde/Platzerhoben. Diese Gastspielgebühren werden vom Trainer in einer gesonderten Gastspielliste erfasst. Wird der Trainingsteilnehmer Mitglied des Vereins, werden ihm die Gastspielgebühren für maximal 6 Stunden (30 Euro) erstattet.

  1. Arbeitsstunden

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird der anteilige Beitrag gemäß der Beitragsordnung am Ende des Geschäftsjahres vom Konto eingezogen.

Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, müssen keine Arbeitsstunden leisten.

Mitglieder können Arbeitsstunden, die über die Zahl der Pflichtarbeitsstunden hinausgehen, mit Antrag an den Vorstand auf das folgende Jahr übertragen lassen.

Anzahl der Arbeitsstunden neuer Mitglieder, die unterjährig dem Verein beitreten wird im Einzelfall vom Vorstand festgelegt.

  1. Bearbeitungsgebühr

Für jede erfolglose Abbuchung (fehlende Deckung, unberechtigte Stornierung usw.) wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben.

  1. Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird z.Z. nicht erhoben.

Der geschäftsführende Vorstand

Reinheim, den 23. März 2016