Bundesnotbremse – Auswirkungen im Tennis

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes ergeben sich auch für den Landkreis Darmstadt-Dieburg verschärfte, allgemeine Kontaktbeschränkungen. Diese haben auch Auswirkungen auf den Tennissport.

Was bedeutet das nun für den Trainings- und Wettkampfbetrieb?

  • Personen ab 14 Jahre dürfen dann nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport treiben. Heißt: es ist nur noch Einzeltraining (max. 2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler) erlaubt!
  • Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Die Gruppe darf von maximal einer Trainerin bzw. einem Trainer betreut werden!ACHTUNG! Im Gesetz heißt es ergänzend: „Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.“Der LSBH schreibt dazu: „Die „nach Landesrecht zuständige Behörde“ ist immer das jeweilige kommunale Gesundheitsamt. Wie genau die Vorgabe zum Testen von diesem ausgelegt wird, kann also regional variieren.“Die Vereine / Trainer müssten sich daher beim kommunalen Gesundheitsamt erkundigen, inwieweit die Anforderungen dort definiert werden. Diese Vorgehen gilt nur für das Gruppentraining! Liste der Gesundheitsämter Hessen
  • Der Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Amateursport ist untersagt!

WICHTIG: Für Geimpfte Personen gelten diese Regelungen gleichermaßen wie für ungeimpfte Personen!