Beitragsordnung des TC Gersprenztal
Stand: Februar 2011
1. Zweck
In der Beitragsordnung werden Höhe und Fälligkeit der von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge, Gastspielgebühren und sonstigen Nebenleistungen geregelt. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung durch die Mitglieder-versammlung.
2. Fälligkeit
Die Beiträge werden jeweils für sechs Monate im Voraus am 15.01. und 15.07. des Jahres von dem Konto abgebucht, für das dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Die Beiträge neuer Mitglieder werden für die Monate bis zum Ende des Eintrittshalbjahres unmittelbar nach dem Eintritt eingezogen.
Gastspielgebühren, der Gegenwert nicht geleisteter Arbeitsstunden und sonstige Nebenleistungen werden nach Saisonende vom Konto abgebucht. Fällige Leistungen ausscheidender Mitglieder werden sofort eingezogen.
3. Beiträge
3.1 Ständige Mitglieder
| Mitgliedsstatus | Monatsbeitrag ab 01.07.02 |
| Aktive Mitglieder | | |
| | Erwachsener | 15,00 |
| | Paar | 27,00 |
| | Jugendlicher, Azubi, Student | 6,50 |
| | Kind (bis 14 Jahre) | 4,50 |
| Passive Mitglieder | | 2,50 |
Der Wechsel von der Beitragsgruppe „Kind“ zur Beitragsgruppe „Jugendlicher“ wird mit der Beitragszahlung für das Halbjahr nach Vollendung des 14. Lebensjahres wirksam. Ein Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft ist von dem Monat nach Eingang der Änderungsmitteilung möglich. Die passive Mitgliedschaft soll mindestens 12 Monate betragen. Bei kürzerer Dauer entscheidet der Vorstand, ob der Beitrag für aktive Mitgliedschaft nachzuerheben ist.
3.2. Beitragsfreie Mitglieder
Das 3. Kind wird bis zum 14. Lebensjahr als beitragsfreies Mitglied geführt, solange ein Elternteil aktives, also vollzahlendes Mitglied ist. Mitglieder können auf Antrag und durch Vorstandsbeschluss als beitragfreies Mitglied geführt werden (Auslandsaufenthalt usw.). Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.3.3. Einmalige Kurzmitgliedschaft
Über eine einmalige Kurzmitgliedschaft und die dabei zu entrichtenden Beiträge und sonstigen Nebenleistungen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
3.4. . Mitglieder dritter Vereine, die aktiv bei TC Gersprenztal spielen
Mitglieder anderer Vereine, können Mitglied unseres Vereins zu einem reduzierten Beitragssatz werden unter der Voraussetzung, dass sie mit Zustimmung des Vorstandes in einer TC-Gersprenztal-Mannschaft aktiv spielen.
Der Beitrag beträgt für Erwachsene 100 Euro / Saison sowie für Jugendliche, Azubis und Studenten 50 Euro / Saison. Arbeitsstunden müssen nicht geleistet werden.
Die Mitgliedschaft wird erst mal auf zwei Jahre begrenzt und kann auf Antrag verlängert werden.
4. Gastspielgebühr
Die Gastspielgebühr für Nichtmitglieder beträgt für die ersten 5 Stunden 5 Euro je Stunde/Platz. Von der 6. Stunde an wird eine Gastspielgebühr von 10 Euro je Stunde/Platz erhoben. Während einer Sommersaison ist die Höchststundenzahl je Gast auf 10 beschränkt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die Gastspielgebühr wird vom Konto des Mitglieds abgebucht, dessen Name in der Gastspielliste aufgeführt ist.
Diese Regelung gilt auch für passive Mitglieder.
Für das Training von Nichtmitgliedern wird eine Gastspielgebühr von 5 Euro je Stunde/Platz erhoben. Diese Gastspielgebühren werden vom Trainer in einer gesonderten Gastspielliste erfasst. Wird der Trainingsteilnehmer Mitglied des Vereins, werden ihm maximal die Gastspielgebühren für 6 Stunden (30 Euro) erstattet.
5. Arbeitsstunden
Von den ständigen aktiven Mitgliedern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind
im Jahr 6 Arbeitsstunden zu leisten. Jugendliche müssen die Arbeitsstunden erstmals
in dem Jahr nach Vollendung des 14. Lebensjahres leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden von Erwachsenen 15 Euro, von Jugendlichen 10 Euro vom Konto eingezogen. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, müssen keine
Arbeitsstunden leisten.
Mitglieder können Arbeitsstunden, die über die Zahl der Pflichtarbeitsstunden hinausgehen, mit Antrag an den Vorstand auf das folgende Jahr übertragen lassen.
Zahl der Arbeitsstunden neuer Mitglieder:
| Eintritt bis 01.05. | 6 Arbeitsstunden |
Eintritt 01.07.
| 3 Arbeitsstunden |
| Eintritt ab 01.09. | keine Arbeitsstunden |
6. Bearbeitungsgebühr
Für jede erfolglose Abbuchung (fehlende Deckung, unberechtigte Stornierung usw.) wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben.
7. Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird z.Z. nicht erhoben.
Reinheim, den 23.02.2011
Der Geschäftsführende Vorstand